§ 914 ABGB, § 915 ABGB, § 1090 ABGB, § 1 MRG, § 32 WEG 2002
Der WE-Vertrag und Vereinbarungen über einen abweichenden Aufteilungsschlüssel nach § 32 Abs 2 WEG 2002, die der Schriftform bedürfen, sind nach dem Wortlaut zu interpretieren.
§ 914 ABGB, § 915 ABGB, § 1090 ABGB, § 1 MRG, § 32 WEG 2002
Der WE-Vertrag und Vereinbarungen über einen abweichenden Aufteilungsschlüssel nach § 32 Abs 2 WEG 2002, die der Schriftform bedürfen, sind nach dem Wortlaut zu interpretieren.