§ 362 ABGB, § 387 ABGB, § 444 ABGB, § 472 ABGB, § 492 ABGB, § 1 AllGAG
Bei verbücherten Liegenschaften erfolgt die Preisgabe durch Einverleibung der Herrenlosigkeit im Grundbuch. Die Dienstbarkeit eines Geh- und Fahrrechts steht einer Dereliktion der belasteten Liegenschaft nicht entgegen.