Der vorliegende Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, inwiefern sich Fehler rund um die Einteilung der Liegenschaft in die drei wohnungseigentumsrechtlichen Grundkategorien – Wohnungseigentum, Zubehör-Wohnungseigentum und allgemeine Teile der Liegenschaft – im Rahmen der Wohnungseigentumsbegründung auf den Bestand von Wohnungseigentum im Grundsätzlichen auswirken können und unter welchen Voraussetzungen eine Sanierung von fehlerhaft begründetem Wohnungseigentum möglich ist.