§ 2 Abs 2 EStG 1988, § 28 EStG 1988, § 2 Abs 5 Z 2 UStG 1994
Die vom VwGH entwickelte Rsp zur vorzeitigen Beendigung einer Vermietung aufgrund konkreter Unwägbarkeiten muss in gleicher Weise gelten, wenn eine sanierungsbedürftige Liegenschaft zum Zwecke der Vermietung angeschafft und aufgrund konkreter Unwägbarkeiten vor Beginn der Vermietung wieder veräußert wird.