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Dingliches Wohnungsrecht kann nur bei schwerwiegendem Grund aufgelöst werden

RechtsprechungABGBwobl 2022/69wobl 2022, 393 Heft 11 v. 29.11.2022

§ 521 ABGB

Dingliche und obligatorische Wohnungsrechte können aus wichtigem Grund aufgelöst werden. Wegen der stärkeren dinglichen Bindung kann jedoch ein dingliches Wohnungsrecht nur beendet werden, wenn die Auflösungsgründe ein größeres Gewicht haben als jene, die für

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