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Obliegenheit des neuen Vermieters zur unaufgeforderten Bekanntgabe einer Bankverbindung

RechtsprechungMRGwobl 2022/62wobl 2022, 382 Heft 11 v. 29.11.2022

§ 907a Abs 1 ABGB, § 15 Abs 3 MRG

Hat der Mieter bereits den ehemaligen Vermieter eines Mietobjekts zur Bekanntgabe einer Bankverbindung aufgefordert, so ist er nicht dazu verpflichtet, beim Erwerber abermals die Übermittlung einer Bankverbindung zu fordern. Die Obliegenheit, eine Bankverbindung von sich aus bekanntzugeben, trifft hier den Erwerber des Mietobjekts bei sonstigem Annahmeverzug.

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