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Grobes Verschulden bei Nichtzahlung des Mietzinses

RechtsprechungMRGwobl 2022/45wobl 2022, 340 Heft 10 v. 27.10.2022

§ 1090 ABGB, § 1 MRG, § 33 Abs 2 MRG

Verunreinigungen durch Kot und Urin von Tieren im Bereich des PKW-Abstellplatzes und der Wohnungstüre rechtfertigen keine 100%ige Mietzinsminderung. Das muss auch einem juristischen Laien bewusst sein, weshalb bei Nichtzahlung des Mietzinses unter diesem Vorwand grobes Verschulden vorliegt.

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