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Eintritt in das Hauptmietverhältnis bei Erwerb eines zuvor verpachteten Unternehmens

RechtsprechungMRGwobl 2022/42wobl 2022, 336 Heft 10 v. 27.10.2022

§ 863 ABGB, § 12a MRG

Der Erwerber eines Unternehmens tritt auch dann in das Hauptmietverhältnis hinsichtlich der Geschäftsräumlichkeiten ein, wenn der Veräußerer das Unternehmen zuvor nicht höchstpersönlich betrieben hat. Der verfügende Mieter muss nur Träger des Unternehmens gewesen sein.

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