§ 863 Abs 1 ABGB, § 886 ABGB, § 33 Abs 1 MRG, § 4 Abs 1 SigG
Eine außergerichtliche Mieterkündigung entspricht nicht dem Schriftformgebot des § 33 Abs 1 MRG. Die formwidrige Kündigung des Mieters ist als Angebot zu
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§ 863 Abs 1 ABGB, § 886 ABGB, § 33 Abs 1 MRG, § 4 Abs 1 SigG
Eine außergerichtliche Mieterkündigung entspricht nicht dem Schriftformgebot des § 33 Abs 1 MRG. Die formwidrige Kündigung des Mieters ist als Angebot zu
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