§ 30 Abs 2 Z 7 MRG
Bei der Kündigung wegen fehlender regelmäßiger Benützung des Mietgegenstandes ist es zugunsten des Mieters zu berücksichtigen, wenn dieser, wie vertraglich vorgesehen, untervermietet wurde und zudem ein Kind des (verstorbenen) Mieters beabsichtigt, dessen Geschäft weiterzuführen.