§ 2 Abs 7 lit e TGVG, § 12 TGVG, § 25 TGVG, § 32 Abs 1 TGVG, § 1 MRG
Gem dem TGVG gelten Vereine, die zwar ihren Sitz im Inland haben, deren Mitglieder jedoch mindestens zur Hälfte nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, als Ausländer. Sieht das Grundverkehrsgesetz vor, dass der Nachweis der Inländereigenschaft zu erbringen ist, damit eine Verbücherung des Eigentumsrechts erfolgen