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Ist die Überwälzung von Betriebskosten und Wartungspflichten auf den Mieter außerhalb des MRG-Vollanwendungsbereichs (un-)zulässig?

AufsätzeRA Dr. Reinhard Pesekwobl 2021, 253 Heft 7 und 8 v. 12.8.2021

Mietverträge außerhalb des MRG-Vollanwendungsbereichs sehen in Abweichung von den dispositiven Gesetzesvorgaben häufig vor, dass der Mieter die liegenschaftsbezogenen Betriebskosten zu tragen und die mietobjektbezogenen Wartungs- und Instandhaltungspflichten durchzuführen hat. Der folgende Beitrag untersucht die Frage, ob derartige Vereinbarungen in Formularmietverträgen gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB sein können. Außerdem wird der Blick auf etwaige Verstöße gegen das verbraucherschutzrechtliche Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG gerichtet.

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