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Kündigung wegen Untervermietung zu einem unverhältnismäßig hohen Untermietzins

RechtsprechungMRGwobl 2021/67wobl 2021, 227 Heft 6 v. 29.6.2021

§ 30 Abs 2 Z 4 zweiter Fall MRG, § 33 Abs 1 MRG

Die Qualifizierung des Untermietzinses als unverhältnismäßig hoch bildet keine aufzugreifende Fehlbeurteilung, wenn der Untermietzins den Hauptmietzins um 84,99 % übersteigt.

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