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Grobes Verschulden am Zahlungsrückstand

RechtsprechungMRGwobl 2021/42wobl 2021, 151 Heft 4 v. 20.4.2021

§ 33 Abs 2 MRG

Finanzielle Schwierigkeiten allein entlasten den Mieter nicht. Ein Zahlungsrückstand kann idR nur bei einer Verspätung von wenigen Tagen oder wegen vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten toleriert werden.

OGH, 29.06.2020, 2 Ob 49/20z
Zurückweisung der außerordentlichen Revision

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