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Wohnungsvermietung durch Private und Diskriminierungsverbote11Beim vorliegenden Beitrag handelt es sich um das überarbeitete Manuskript zu Vorträgen, die ich bei den 2. Österreichischen Wohnrechtstagen, dem Innsbrucker Wohnrechtlichen Dialog (IWD) und dem wohnrechtlichen Herbstforum der Fachgruppe Wohn- und Mietrecht (OLG Wien) jeweils 2019 gehalten habe.

AufsätzeDr. Moritz Zoppelwobl 2021, 51 Heft 2 v. 20.2.2021

Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit und des Geschlechts ist bei der Wohnungsvermietung verboten. Studien legen nahe, dass es gerade bei der Wohnungssuche häufig zu Diskriminierung aufgrund dieser Merkmale kommt. Der Beitrag untersucht den Anwendungsbereich, mögliche Rechtfertigungsgründe und das Sanktionsregime der europäischen Diskriminierungsverbote im wohnrechtlichen Kontext. Dabei wird auch § 8 Abs 4 WGG – eine neue Regelung, die sicherstellen soll, dass Wohnungen, die von einer gemeinnützigen Wohnbauvereinigung errichtet wurden, in erster Linie zur Wohnversorgung österr Staatsbürger dienen – aus Perspektive der europarechtlichen Diskriminierungsverbote analysiert.

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