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Mietzinsminderung bei Heizungsausfall nur während der kalten Jahreszeit

RechtsprechungABGBRA Dr. Ingmar Etzersdorferwobl 2021/150wobl 2021, 527 Heft 12 v. 22.12.2021

§ 1096 ABGB, § 3 MRG, § 6 MRG

Der Mietzinsminderungsanspruch des Mieters berechnet sich nach Grad und Dauer der Unbrauchbarkeit des Bestandobjekts. Bei einem Heizungsausfall besteht dieser Anspruch somit nur während der üblichen Heizperiode, wird also auf die kalte Jahreszeit beschränkt.

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