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Abschluss eines Mietvertrags mit einem Dritten: ordentliche oder außerordentliche Verwaltungsmaßnahme?

RechtsprechungABGBwobl 2021/136wobl 2021, 470 Heft 11 v. 29.11.2021

§ 833 ABGB, § 834 ABGB, § 835 ABGB

Der Abschluss eines Mietvertrags mit einem Dritten ist eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung, sofern er auf ortsübliche Zeit und zu ortsüblichen Bedingungen erfolgt.

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