§ 609 ABGB, § 652 ABGB, § 20 lit a GBG
Es besteht kein sachlicher Grund dafür, ein der Nacherbschaft oder dem Nachvermächtnis auf den Überrest ähnliches Nachfolgerecht anders als sonstige vertragliche Besitznachfolgerechte zu behandeln und dessen Anmerkung im Grundbuch abzulehnen.