§ 861 ABGB, § 914 ABGB, § 31 GBG
Enthält die Kaufoption bei einem Liegenschaftskauf die essentialia negotii und hat man sich über diese auch geeinigt, ist bereits ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen. Dies gilt auch dann, wenn noch eine verbücherungsfähige Vertragsurkunde zu errichten ist.