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Änderungsrecht des Wohnungseigentümers: bagatellhafte Umgestaltungen

RechtsprechungWEGwobl 2021/113wobl 2021, 405 Heft 10 v. 11.10.2021

§ 523 ABGB, § 16 Abs 2 WEG 2002

Die Verlegung eines Lüftungsrohrs um 4,5 m samt Durchbruch der Außenwand des Gebäudes ist nicht bloß eine bagatellhafte Umgestaltung iSd § 16 WEG 2002. Der bloße Austausch einer Gasleitung stellt dagegen lediglich eine bloß bagatellhafte Umgestaltung dar und ist insoweit nicht genehmigungsbedürftig.

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