§ 413 ABGB, § 5 Abs 2 WEG 2002
Die freihändige Veräußerung eines Parkplatzes durch den Insolvenzverwalter ist unzweifelhaft ein derivativer Erwerbsvorgang. Die Veräußerungsbeschränkung des § 5 Abs 2 WEG gegenüber „liegenschaftsfremden Personen“ gilt auch für freihändige Veräußerungen.