vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mietrechtsübergang iSd § 12a MRG bei Unternehmensveräußerung

RechtsprechungMrgwobl 2020/53wobl 2020, 176 Heft 5 v. 20.5.2020

§ 12a MRG

Voraussetzung des Mietrechtsübergangs gem § 12a MRG ist, dass ein lebendes Unternehmen unter Wahrung der Unternehmensidentität veräußert wird und der Erwerber dieses zur Weiterführung übernimmt. Dabei sind keine strengen Anforderungen zu stellen. Ob das Unternehmen erhalten bleibt, hängt letztlich von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte