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Ein Mietvertrag entfaltet keine Schutzwirkungen zugunsten einer nicht in den Haushalt aufgenommenen Pflegekraft

RechtsprechungABGBwobl 2020/40wobl 2020, 115 Heft 3 v. 20.3.2020

§ 1295 ABGB, § 1319a ABGB

Wenn eine Krankenschwester nach Beendigung ihrer Dienstleistungen das Haus einer Patientin über eine zum Ein-und Ausgehen nicht vorgesehene Terrasse verließ und sich dabei verletzte, kann eine Haftung aus Verkehrssicherungspflichten verneint werden, zumal die Krankenschwester wusste, dass die Terrasse zum Ein- und Ausgehen nicht gedacht war.

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