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Keine Pflicht des Verwalters zur Verwendung von gesetzeswidrigen Kündigungsklauseln

RechtsprechungMRGwobl 2020/20wobl 2020, 52 Heft 2 v. 20.2.2020

§ 1 Abs 1 MRG, § 1 Abs 2 Z 5 MRG, § 30 MRG

Beim Abschluss von Mietverträgen im (zumindest Teil-)Anwendungsbereich des MRG besteht keine Pflicht der Hausverwalters, zum Schutz oder zur Verfolgung der Interessen der Vertretenen diesem widersprechende Kündigungsklauseln vorzusehen.

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