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Kein Anhörungsrecht bei Ausschluss aus der Eigentümergemeinschaft

RechtsprechungWEGwobl 2019/94wobl 2019, 398 Heft 9 v. 1.9.2019

§ 36 WEG 2002

Nicht die Eigentümergemeinschaft, sondern die nach Anteilen zu berechnende Mehrheit der übrigen Wohnungseigentümer ist zur Einbringung der Ausschlussklage aktivlegitimiert, ohne dabei dem betroffenen Wohnungseigentümer ein Anhörungsrecht (vor Klageeinbringung) einräumen zu müssen.

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