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Vertragsübernahme nach Aufkündigung des Mietverhältnisses

RechtsprechungMRGUniv.-Prof. Dr. Andreas Vonkilchwobl 2019/40wobl 2019, 129 Heft 4 v. 1.4.2019

§ 12 MRG

Es entspricht inhaltlich der Rsp des OGH zum Präsentationsrecht, dass auch nach Aufkündigung des Mietverhältnisses begrenzt auf die Mietrechte bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Aufkündigung eine Vertragsübernahme nach § 12 Abs 1 MRG noch möglich ist. Zwingende Voraussetzung einer solchen ist nur, dass das Bestandverhältnis zum Zeitpunkt der Namhaftmachung des Nachmieters noch aufrecht besteht.

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