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Einbau eines zweiten Badezimmers durch den Mieter

RechtsprechungMRGwobl 2019/38wobl 2019, 127 Heft 4 v. 1.4.2019

§ 9 MRG

Voraussetzung für die Genehmigung einer vom Mieter geplanten Veränderung ist ua, dass diese Veränderung der Übung des Verkehrs entspricht und einem wichtigen Interesse des Hauptmieters dient (§ 9 Abs 1 Z 2 MRG). Die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass beide Voraussetzungen kumulativ vorhanden sind, trifft den Mieter.

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