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Einsicht durch Aufsicht?

AufsätzeMag. Christian Zenz11Vorliegender Beitrag gibt allein die Privatmeinung des Autors wiederwobl 2019, 449 Heft 11 v. 20.11.2019

Bereits mit der WGG-Novelle 201622BGBl I Nr 2015/157. hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen verschärft, um Spekulationsvorgänge mit gemeinnützig errichteten Wohnungen möglichst zu unterbinden.33Siehe dazu Zenz, Die Spekulationsregel der WGG-No- velle 2016, wobl 2016, 284. Um die Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV) zu stärken, den Schutz des Vermögensbindungsprinzips gegen potenzielle Spekulationen insgesamt weiter zu verfestigen, hat der Gesetzgeber mit der WGG-Novelle 201944BGBl I Nr 2019/85. zusätzliche Verschärfungen im Aufsichtsregime vorgenommen. Vorliegender Beitrag setzt sich mit diesen Neuerungen auseinander.

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