§ 126 GBG, § 27 WEG 2002
Das Verfahren hinsichtlich der Bewilligung einer Streitanmerkung ist ein Grundbuchsverfahren. Das gilt auch für die im § 27 Abs 2 WEG 2002 vorgesehene Klagsanmerkung.
OGH, 20.11.2017, 5 Ob 196/17k
Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses