§ 37 EO, § 13 WEG 2002
Nach § 13 Abs 3 WEG 2002 kann der nicht verpflichtete Partner mit Klage gem § 37 EO das Unterbleiben der Aufhebung der Gemeinschaft und damit der Zwangsversteigerung durchsetzen, wenn ihm das WE-Objekt zur Befriedigung seines dringenden Wohnbedürfnisses dient.