§ 879 Abs 3 ABGB, § 4 BTVG, § 6 Abs 3 KSchG, § 29 KSchG, § 30 MRG, § 16 WEG 2002, § 14 WGG
Es besteht kein Anwendungsvorrang des WGG vor § 6 Abs 3 KSchG, da das Transparenzgebot sich auch auf die Notwendigkeit der Verständlichkeit rechtsgeschäftlicher Erklärungen bezieht und seine Einhaltung nicht auf die inhaltliche Prüfung der Zulässigkeit einer Entgeltvereinbarung nach den Bestimmungen des WGG zu beschränken ist.