Am 18.6.2018 fand im Rahmen der Vortragsreihe „Innsbrucker Wohnrechtlicher Dialog“ (IWD), welche von Univ.-Prof. Dr. Martin Häublein und Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkilch als Plattform für einen Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis über aktuelle wohnrechtliche Rechtsfragen und Entwicklungen ins Leben gerufen wurde, an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck ein Vortrag von SV Mag. Markus Reithofer, MSc zum Thema „Der Paukenschlag des OGH zur (Un-)Zulässigkeit der Verrechnung des Lagezuschlages beim Richtwertmietzins“ statt.1