Mit 6 Ob 181/17m ist die mittlerweile achte mietrechtliche „Klausel-E“ zur Zulässigkeit von sechs weit verbreiteten Mietvertragsklauseln ergangen. Der vorliegende Beitrag will die E kritisch analysieren und ihre Konsequenzen darstellen.
Deskriptoren: Allgemeine Teile; Betriebskosten; Versicherungskosten; Übernahmeverweigerung; Investitionsersatz; Rechtsgeschäftsgebühren; Gebührenüberwälzung; Verbandsklage; Versicherungsprämien.