§ 30 Abs 2 Z 1 EStG 1988
Der Begriff der „Eigentumswohnung“ iSd § 30 Abs 2 Z 1 EStG 1988 ist nach allgemeinem – auch juristischem – Sprachgebrauch dahin auszulegen, dass es sich um eine Wohnung (oder allenfalls sonstige Räumlichkeit) handelt, an der Wohnungseigentum begründet wurde.