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Parteistellung im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren und Wirkung von Hausanschlägen (über Sachbeschlüsse der Vorinstanzen) für Rechtsnachfolger

RechtsprechungWEGwobl 2018/70wobl 2018, 207 Heft 6 v. 1.6.2018

§ 52 WEG 2002

In außerstreitigen Verfahren nach § 52 WEG ist die Parteistellung des Wohnungseigentümers an das aufrechte bücherliche Eigentum geknüpft. Bei Eigentumsübergang scheidet der frühere Eigentümer aus dem Verfahren aus und der Erwerber tritt ein. Durch die Veräußerung des Miteigentumsanteils samt Wohnungseigentum

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