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Berücksichtigung der Zeiträume der Nutzung vor Wohnungseigentumsbegründung bei Berechnung der Fünfjahresfrist des § 30 Abs 2 Z 1 lit b EStG 1988

RechtsprechungAbgabenrechtDr. Christian Lenneiswobl 2018/66wobl 2018, 181 Heft 5 v. 1.5.2018

§ 30 Abs 2 Z 1 EStG 1988

Erwirbt der Mieter eine Wohnung und veräußert sie in der Folge unter Aufgabe oder nach Aufgabe des Hauptwohnsitzes, werden die Besitzzeiten als Mieter in die Fünfjahresfrist eingerechnet.

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