§ 886 ABGB, § 16 Abs 8 MRG, § 29 MRG
Grundsätzlich ist es nicht unzulässig, anlässlich der Unterfertigung des schriftlichen Mietvertrags festzuhalten, dass ein Vertragsverhältnis bereits am – ein paar Tage davor liegenden – Monatsanfang beginnt; ein derartiges Verbot ist weder dem ABGB noch dem MRG zu entnehmen.