Das frühere Austrian Standards Institute hat im Februar 2018 eine aktualisierte Fassung der ÖNORM B 1300 veröffentlicht. Ihre potentielle Bedeutung für die Konkretisierung von Verkehrssicherungspflichten ist der Praxis bewusst, dennoch sind die aufwändigen Objektsicherheitsprüfungen ein Kostenfaktor. Im MRG/WGG fragt sich daher, ob die ÖNORM B 1300 in die Betriebskostenabrechnung aufgenommen werden kann; im WEG, wie sich ein Verzicht der Eigentümergemeinschaft auf die Durchführung der ÖNORM B 1300 haftungsrechtlich auswirkt. Der Beitrag geht beiden Fragen nach.