§ 922 ABGB, § 37 WEG
§ 37 Abs 4 WEG 2002 ist bei sukzessivem Abverkauf von Wohnungen durch den WE-Organisator auch dann anzuwenden, wenn die erstmalige Begründung des WE ohne Einsatz eines Gründungshelfers iSd § 49 Abs 2 WEG erfolgte oder kein vorläufiges WE des Alleineigentümers begründet wurde.