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Einbau einer Sicherheitstür trotz ordnungsgemäß funktionierendem Schloss und dessen (Nicht-)Einstufung als Erhaltungsarbeit

RechtsprechungMRGwobl 2018/44wobl 2018, 114 Heft 4 v. 1.4.2018

§ 3 MRG, § 18 MRG

Voraussetzung jeder Erhaltungsarbeit ist, dass überhaupt eine Reparaturbedürftigkeit vorliegt, ein sonst bestehender Mangel oder doch eine Schadensgeneigtheit der betreffenden Bauteile gegeben ist. Eine Verpflichtung des Vermieters zu einer permanenten Modernisierung besteht hingegen nicht.

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