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Atypische Treuhandschaft als Löschungsgrund der Streitanmerkung

RechtsprechungGrundbuchsrechtwobl 2018/39wobl 2018, 98 Heft 3 v. 1.3.2018

§ 65 GBG, § 126 GBG

Aus anderen als den in § 65 GBG genannten Gründen ist ein Löschungsbegehren in analoger Anwendung des § 65 Abs 1 GBG (nur) dann gerechtfertigt, wenn auch in diesem Fall der Zweck der Streitanmerkung in einer jeden Zweifel ausschaltenden Weise bereits erfüllt und/oder die Anmerkung nach dem Grundbuchsstand sinnlos geworden ist.

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