§ 1096 ABGB
Wird wegen der mangelhaften horizontalen Schachtabdichtung im Falle eines Brandes im Haus die nach den einschlägigen Normen erforderliche Dauer des Feuerwiderstands von 90 Minuten nicht erreicht, so ist die Ansicht der Vorinstanzen, wonach dieser Mangel eine Zinsminderung von 15 % rechtfertige, nicht zu beanstanden.