§ 30 Abs 2 Z 3 MRG
Wirft der Mitbewohner des Mieters einer anderen im Haus wohnenden Person – zu Unrecht – mehrere Straftaten vor, droht ihr eine Sachwalterbestellung an und versucht sie mit der Ankündigung von Verfolgungshandlungen durch die Staatsanwaltschaft und ein „Rausklagen“ einzuschüchtern, so ist der Kündigungsgrund des unleidlichen Verhaltens erfüllt.