Wie das Ergebnis einer Studie von MeineRaumluft.at aus dem Jahr 2014 mit über 7.000 Einzelmessungen aus hunderten österreichischen Büroräumlichkeiten – vom Einzelunternehmen bis zum Konzern – zeigt, sind die Temperaturen in vielen Büros sehr hoch. Während der Sommermonate überschritten die Temperaturen in jedem sechsten der untersuchten Büros die 25°C-Marke.1 Neben dem Umstand, dass dadurch möglicherweise Arbeitnehmerschutzvorschriften verletzt werden, wirken sich hohe Temperaturen zudem negativ auf die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit des Geschäftsraummieters sowie dessen Arbeitnehmer aus.2 Der Geschäftsraummieter hat daher regelmäßig ein (erhebliches) Interesse daran, dass sich die Temperaturen im Inneren des Bestandobjekts auch in der warmen Jahreszeit in einem erträglichen Rahmen bewegen. Der Beitrag geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen die sommerliche Aufheizung der gemieteten Geschäftsräumlichkeit einen Mangel darstellt und welche rechtlichen Möglichkeiten dem Geschäftsraummieter in einem solchen Fall zur Verfügung stehen. Eingegangen wird dabei im Besonderen auf die Mangelbeseitigung, die Mietzinsminderung sowie die (vorzeitige) Vertragsauflösung.