§ 480 ABGB, § 943 ABGB, § 26 GBG, § 1 Abs 1 lit d NotAktG
Die Schenkung eines Wohnungsgebrauchsrechts ohne dessen wirkliche Übergabe bedarf nach § 1 Abs 1 lit d NotAktG eines Notariatsakts. Bei der Einräumung einer Dienstbarkeit kommt für die wirkliche Übergabe iSd § 943 ABGB unter anderem die tatsächliche Gestattung der Ausübung dieses Rechts in Betracht.