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Geltendmachung (weiterer) formeller Anfechtungsgründe außerhalb der Anfechtungsfrist des § 24 Abs 6 WEG 2002

RechtsprechungWEGwobl 2017/78wobl 2017, 243 Heft 7 und 8 v. 1.7.2017

§ 24 WEG 2002

Ein außerhalb der Anfechtungsfrist des § 24 Abs 6 WEG vorgebrachter (weiterer) formeller Anfechtungsgrund ist verfristet und unbeachtlich, auch wenn die Anfechtung fristgerecht nicht nur wegen inhaltlicher, sondern auch wegen formeller Mängel erfolgte.

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