Am 8.5.2017 fand im Rahmen der Vortragsreihe „Innsbrucker Wohnrechtlicher Dialog“ (IWD), welche von Univ.-Prof. Dr. Martin Häublein und Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkilch als Plattform für einen Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis über aktuelle wohnrechtliche Rechtsfragen und Entwicklungen ins Leben gerufen wurde, an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck ein Vortrag von RA Mag. Wilhelm Milchrahm zum Thema „Verbotene Einlagenrückgewähr – der blinde Fleck der Mietvertragserrichter“ statt.1