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AfA-Satz von bloß 1,5% bei vermieteten Gebäuden ist verfassungsrechtlich unbedenklich

RechtsprechungAbgabenrechtDr. Christian Lenneiswobl 2017/68wobl 2017, 208 Heft 6 v. 1.6.2017

§ 8 Abs 1 EStG, § 16 Abs 1 Z 8 lit d EStG

Die unterschiedlichen Sätze der AfA im betrieblichen und außerbetrieblichen Bereich (2,5 bzw 1,5 %) erscheinen auch deshalb sachlich gerechtfertigt, weil betrieblich (zB eine Lagerhalle) und nicht betrieblich genutzte Gebäude (zB eine Mietwohnung) im Rahmen einer Durchschnittsbetrachtung einer unterschiedlichen "Abnutzungsintensität" unterliegen.

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