vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Aufwandersatz des Miteigentümers, der die Verwaltung gegen den ausdrücklichen Widerspruch der übrigen Miteigentümer führt

RechtsprechungABGBwobl 2017/63wobl 2017, 197 Heft 6 v. 1.6.2017

§ 837 ABGB, § 1040 ABGB

§ 837 dritter Satz ABGB findet keine Anwendung, wenn ein Miteigentümer die Verwaltung gegen den ausdrücklichen

Seite 197


Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!