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Unzulässigkeit des gerichtlichen Erlags nach § 1425 ABGB aufgrund langer Dauer des Treuhandverhältnisses

RechtsprechungABGBwobl 2017/51wobl 2017, 156 Heft 5 v. 1.5.2017

§ 1002 ABGB, § 1003 ABGB, § 1004 ABGB, § 1425 ABGB

Bei Auftreten eines Konflikts zwischen den Treugebern einer mehrseitigen Treuhand kann der Treuhänder bei unklarer Sach- oder Rechtslage bei Gericht erlegen, er ist hiezu jedoch nicht verpflichtet; dies gilt vor allem dann, wenn (auch noch nach zumutbarer Prüfung) unklar ist, ob die Ausfolgungsbedingungen erfüllt sind.

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